Behandlungskosten

Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer psychiatrischen Behandlung generell, auch die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist meist problemlos möglich, muss aber beantragt werden. Die Berechnung meiner Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, 2,3- facher Satz ).

Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist bei mir nur in besonderen Fällen auf dem Wege der Kostenerstattung möglich, dann wenn Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden. In Ihrem Antrag müssten Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (ca. 3 Monate) und in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Therapeuten (Datum, Uhrzeit, Ergebnis). Zusätzlich ist ein Attest vom behandelnden Arzt hilfreich. Wenden sie sich auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn an ihre Krankenkasse.

Im Internet finden sie unter www.kvb.de Psychotherapeuten mit einem Kassensitz in ihrer Umgebung.